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Beratung und Begleitung bei Schicksalsschlägen
 
Es gibt Ereignisse im Leben, auf die hat man keinen Einfluss. Schicksalsschläge haben eine existenzbedrohende Wirkung und können die im normalen Rahmen möglichen Abwehrsysteme und kreativen Prozesse in der Bewältigung der üblichen Lebensaufgaben lahm legen. Angst und Panik sind die Folge und führen in einen Teufelskreis, der schliesslich zum Systemzusammenbruch führen kann. Existanzangst, psychosomatische Reaktionen, Konzentrationsunfähigkeit, Gefühl des Ausgeliefert seins und Burnout sind die unmittelbaren Folgen. Als ehemalige schweizerisch-amerikanische Doppelbürgerin habe ich selber eine steuerrechtliche Odyssee hinter mir und begleite Sie nun bei der psychischen Bewältigung Ihres Schicksalsschlages.



Hier ein Überblick zur Chronologie des US-Steuerstreites

> Die USA verlangen 2008 mit einem Amtshilfegesuch Kundendaten.

> Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA übermittelt am 18. Februar 2009 auf Druck der USA rund 250 Kundendossiers ausserhalb des Amtshilfewegs. Das Amts-hilfegesuch wird zurückgezogen, gleichzeitig wird in den USA gerichtlich die Herausgabe von rund 52´000 Dossiers von UBS-Kunden verlangt.

> Am 19. August 2009 kann mit den USA ein Abkommen ausgehandelt werden, aufgrund dessen die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) rund 4450 UBS-Kundendossiers erhalten soll.

> Anfang 2010 blockiert das Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe von Kunden-daten auf Basis dieses Abkommens mit der Begründung, das UBS-Abkommen gehe in Teilbereichen über den im Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 festgelegten Amtshilferahmen hinaus. Das Abkommen vom 19. August 2009 wird daraufhin angepasst und von den eidgenössischen Räten genehmigt.

> Nachdem die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Amtshilfe geleistet hat, zieht der IRS am 15. November 2010 seine Klage gegen die UBS unwiderruflich zurück.

> Aufgrund der rund 4450 übermittelten UBS-Kundendossiers sowie zahlreicher Selbstanzeigen hat der IRS Erkenntnisse über Kunden gewonnen, die ihre Vermögenswerte von der UBS auf andere Banken innerhalb und ausserhalb der Schweiz verlagert haben. Gestützt auf diese Erkenntnisse eröffnet das Department of Justice (DoJ) Verfahren gegen weitere Schweizer Banken.

> Seit Beginn 2011 finden zwischen der Schweiz und den USA Gespräche über eine Vergangenheitsbewältigung für die Schweizer Banken statt. Im Rahmen dieser Gespräche äussert das DoJ zunehmend Unzufriedenheit über die mangelnde Kooperation dieser Banken mit den US-Behörden.

> Am 4. April 2012 erteilt der Bundesrat den in einem Verfahren stehenden Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Wahrung ihrer Interessen, insbesondere zur Darlegung ihres Geschäftsgebarens.

> Im Herbst 2012 übernimmt das DoJ vom IRS den Lead bei den Gesprächen über die Vergangenheitslösung. Der Fokus wechselt von der Lieferung von Kundendaten auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Schweizer Banken.

> Parallel zu den Gesprächen über eine Vergangenheitslösung finden ab Sommer 2012 Verhandlungen mit dem US-Finanzministerium über ein Abkommen zur erleichterten Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA statt. Das Abkommen wird am 14. Februar 2013 unterzeichnet und am 10. April dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Sowohl der IRS als auch das DoJ bezeichnen die Unterzeichnung des Abkommens als positives Signal im Hinblick auf die Vergangenheitsbewältigung.

> Am 29. Mai 2013 verabschiedet der Bundesrat eine Vorlage zuhanden des Parlaments, die es den Banken ermöglicht, zusammen mit dem US-Justizministerium einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu vereinbaren. Der vorliegende Lösungs-ansatz sieht vor, dass Banken, die ihr Verhältnis mit den US-Behörden bereinigen wollen, dies direkt mit dem DoJ in einem vorgegebenen Rahmen tun können.

> Am 19. Juni 2013 lehnen es die Eidgenössischen Räte ab, den Banken die Teilnahme am US-Programm mit einer Gesetzesvorlage zu ermöglichen. Gleichzeitig verabschieden National- und Ständerat jedoch je eine gleichlautende Erklärung, in der sie zum Schluss gelangen, dass die Schweizer Banken im Steuerstreit mit den USA ihre Vergangenheit bereinigen sollen. Sie anerkennen darin die Notwendigkeit einer raschen Lösung und geben ihrer Erwartung Ausdruck, dass der Bundesrat im Rahmen des geltenden Rechts alle Massnahmen ergreift, um die Banken in die Lage zu versetzen, mit dem Department of Justice (DoJ) zu kooperieren.

> Der Bundesrat legt am 3. Juli 2013 die Eckwerte für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden zur Bereinigung des Steuerstreits im Rahmen des geltenden schweizerischen Rechts fest. Auf der Basis dieser Eckwerte haben die Banken die Möglichkeit, gestützt auf Artikel 271 Strafgesetzbuch eine Einzelbewilligung zu beantragen.

> Die Schweiz und die USA unterzeichnen am 29. August 2013 in Washington eine Vereinbarung (Joint Statement), um den jahrelangen Steuerstreit der Banken mit den USA beizulegen. Die Lösung definiert den Rahmen für die Kooperation der Banken mit den amerikanischen Behörden. Sie respektiert die Souveränität und die Rechtsordnung der Schweiz.

> Der schweizerische Bundesrat lässt Doppelbürger hängen (30.10.2013): Der Bundesrat ist sich bewusst, dass schweizerisch-amerikanische Doppelbürger oft unbewusst oder ungewollt ihre US-Steuerpflicht nicht wahrgenommen und somit gegen US-Steuergesetze verstossen haben. Die korrekte Erfüllung der Steuerpflicht in den USA ist Ausfluss der Pflichten, die diese Personen als Bürger der USA zu erfüllen haben, und steht somit nicht im Einflussbereich der Schweizer Behörden. Dasselbe gilt für die Modalitäten des Verzichts auf die US-Staatsbürgerschaft, welche die Erfüllung der Steuerpflicht voraussetzt.

> Ab Juli 2014: Viele Auslandschweizer fühlen sich von Schweizer Banken diskriminiert. Der Grund: Die meisten Finanzinstitute verrechnen diesen Kunden immer höhere Gebühren oder kündigen sogar die Geschäftsbeziehungen.

> Mein Fazit: Schweizerisch-amerikanische Doppelbürger bezahlen die Zeche der jahrelangen unlauteren Machenschaften schweizerischer Grossbanken. Für Personen mit US-Pass wird die Führung eines Kontos bei schweizerischen Banken immer schwieriger. Dadurch werden Doppelbürger de facto gezwungen, sich für diejenige Staatsangehörigkeit zu entscheiden, in welchem Land sie leben und arbeiten.